Runde Wappenscheibe des Jost Ruhe von Holzthausen und der Margaretha v. Cronbergck, 19. Jh. (Mm 750)

Runde Wappenscheibe des Jost Ruhe von Holzthausen und der Margaretha v. Cronbergck, 19. Jh. (Mm 750)
Inv.Nr.
Mm 750
Zugangsregisternr.
ZR 1942/74
Material
Glas, messinggefasst
Maße
Durchmesser 37 cm
Sammlung
Malerei bis 1800 und Glasmalerei
DatumProvenienz
15.09.1942Germanisches Nationalmuseum, erworben durch Kauf von Ferdinand Carl von Stumm[1]
Die Provenienz für den Zeitraum 1933 bis 1945 konnte nicht eindeutig geklärt werden.

Seit 8.9.1942 Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, erworben durch Kauf von Ferdinand Baron von Stumm, Rauischholzhausen[1]

 

Am 8. September 1942 kaufte das GNM zehn „Glasgemälde des 16. und 17. Jahrhunderts, süddeutsch, schweizerisch und westdeutsch“ für zusammen 1.800 RM von Ferdinand Freiherr von Stumm. Die Angabe auf der Rechnung scheint fehlerhaft; Zusammen mit der als HG 9615 inventarisierten Glasscheibe sind unter der Zugangsbuchnummer ZR 1942/74 zehn (nicht neun) Objekte verzeichnet.

Das Konvolut geht vermutlich zurück auf den preußischen Gesandten bzw. deutschen Botschafter Ferdinand Eduard Freiherr von Stumm (1843–1925), der sich Ende des 19. Jahrhunderts ein historisierendes Schloss in Holzhausen bei Marburg (ab 1934 Rauischholzhausen) bauen ließ und dieses mit einer umfangreichen Kunst- und Antiquitätensammlung ausstattete.[2] Nach dem Tod des Sammlers fanden auf Veranlassung seines Sohnes und Erben Ferdinand Karl von Stumm Auktionen der beweglichen Objekte statt. 1932 wurden bei Dr. Günther Deneke in Berlin knapp 500 Kunstgegenstände versteigert, die von Stumm während seiner Botschaftertätigkeit in Spanien erworben hatte.[3] Der Zeitpunkt der Erwerbung des Konvoluts durch das GNM im Oktober 1941 steht sicherlich in Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses Rauischholzhausen. Es ging am 11. Juli 1941 an die NS-Volkswohlfahrt.[4]

Es ist nicht bekannt, dass Ferdinand Karl von Stumm den Kunstbesitz auf Rauischholzhausen zuvor weiter vermehrt hätte; Ankäufe durch ihn sind weder zu belegen noch auszuschließen. Da er die Sammlung seines Vaters versteigern ließ, dass es sich beim Verkauf an das GNM 1941 um Objekte handelte, die sich vor dem Tod des Vaters im Familienbesitz befanden. Ein NS-verfolgungsbedingter Entzug könnte demnach für sämtliche Objekte ausgeschlossen werden. Es bleibt jedoch eine Unsicherheit bestehen, da nicht sicher zu belegen ist, dass die vom Museum angekauften Objekte tatsächlich allesamt bereits vor Beginn der NS-Herrschaft der Familie von Stumm gehört haben.



[1]Registrar GNM, Zugangsregister, Inventarbuch, Inventarkarte zu Mm 750 (Kaufpreis 1.800 RM für Mm 750, Mm 751, Mm, 752, Mm 753, Mm 754, Mm 755, Mm 756, Mm 757, Mm 758, HG 9615). – HA GNM,GNM-Akten, Kapsel 3374, Rechnung (Beleg Nr. 131), Einzahlungsbeleg, Quittung.

[2]Chris Nees: Schloss Rauischholzhausen. Wohnsitz eines Industriellenerben im frühen deutschen Kaiserreich. Norderstedt 2010. Zur Sammlung bes. S. 54–72, S. 203-204.

[3]Aukt.Kat. Dr. Günther Deneke 1932, 4. Oktober. Antiquitäten und alte Gemälde aus dem Nachlass des verstorbenen Freiherrn F. von Stumm, kaiserlichen Botschafters a. D. Versteigerung: 4. Oktober 1932 (Katalog Nr. 1). Bearb. von Dr. Günther Deneke. Berlin 1932, URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/deneke1932_10_04/0001 [12.03.2018].

[4]Frdl. Mttl. von Peter Haberkorn, Hessisches HStA Wiesbaden (Schreiben vom 24.2.2016).

Bearbeitung
TS